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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sach- und Dienstleistungen der Firma Derishasu Gastro, mit Geschäftsinhaber Kevin Ip und Sitz in der Saarstraße 8, 66111 Saarbrücken.

 

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, gelten für sämtliche Verträge über alle Sach- und Dienstleistungen, sowie alle in diesem Zusammenhang gegenüber dem Auftraggeber erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers und die Vermittlung von Leistungen und Waren des Auftragnehmers, als auch jene von Drittanbietern, die der Auftraggeber zuvor beim Auftragnehmer bestellt hat.

 

Die allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und in Schriftform mit dem Auftragnehmer vereinbart wurden. Die allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und rechtswirksam unterschrieben ist. Vertragsveränderungen und neue Angebote, insbesondere mündliche Absprachen und Zusicherungen des Auftragnehmers oder des durch den Auftragnehmer beauftragten Verkaufspersonals werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Bis zur Antragsannahme sind alle Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Ist der Besteller der Veranstaltung nicht der Auftraggeber, bzw. wird vom Auftraggeber ein Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Vermittler oder Organisator zusammen mit dem Auftraggeber / Besteller gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Auftragnehmer eine entsprechende Erklärung vorliegt. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

3. Leistungsumfang

Der vom Auftraggeber angegebene Leistungsumfang gilt hinsichtlich Speisen- und Getränkefolge, Personenzahl, Sach- und Dienstleistungen, insbesondere dem Verleih von Mietequipment als auch Leistungen und Lieferungen von Drittanbietern, sowie Beginn und Ende der Veranstaltung mit Unterschrift des Auftraggebers als verbindlich vereinbart. Soweit der Auftragnehmer Leistungen im Auftrag des Auftraggebers bei Drittanbietern bestellt, insbesondere Räumlichkeiten, Erfüllungsgehilfen, Leihwaren und Mietequipment, erfolgt die Bestellung dieser Leistungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Abwicklung dieser Beauftragung und das Inkasso kann im Einzelfall durch den Auftragnehmer übernommen werden, ohne das der Auftragnehmer hierdurch eine Haftung für die beigestellten Leistungen übernimmt. Der genaue Gegenstand des Leistungsumfangs ergibt sich aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag.

 

4. Preise und Zahlung

Die Bestellung des Auftraggebers sollte spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Auftragnehmer erfolgen. In Interessen des Auftraggebers sind umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen so früh als möglich aufzugeben.

 

Leistungen die durch vor Ort Besichtigung entstehen, insbesondere im Rahmen der Angebotserstellung, werden von dem Auftragnehmer dem Auftraggeber mit einer Mehraufwandspauschale insbesondere für Leistungen wie An- und Abfahrten in Rechnung gestellt.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Erhöhung der Vergütung vorzunehmen, sofern sich die dem vereinbarten Vergütung zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und die Leistungsstellung und Lieferung an den Auftraggeber mehr als 3 Monate verstrichen sind.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine vom Auftraggeber angefragte Erweiterung des Auftragsumfangs, insbesondere der zugrundeliegende Personenanzahl, abzulehnen, wenn diese nicht mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Auftraggeber beim Auftragnehmer schriftlich bestellt wurde. Im Falle einer Erweiterung bzw. Abweichung der Personenzahl um mehr als 20% ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Vergütungen neu festzusetzen.

 

Der durch den Auftraggeber angegebene und durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Darüber hinaus durch den Auftraggeber bestellte bzw. in Anspruch genommene Leistungen jeglicher Art werden nach tatsächlichem Umfang in Rechnung gestellt. Getränke werden auf Kommission geliefert, wobei angebrochene Kästen bzw. Flaschen bei Einzelflaschenwaren nicht zurückgenommen werden.

 

Dem Auftrag kann eine Vereinbarung über eine Anzahlung des Auftraggebers zugrunde gelegt sein. Wird eine Anzahlung vereinbart, so hat der Auftraggeber mit Zustandekommen des Vertrages 50% der vereinbarten Vergütung als Vorauszahlung oder in Form einer Kreditkartengarantie an den Auftragnehmer zu leisten. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Auftraggebers, Erweiterung des Vertragsumfangs durch den Auftraggeber oder hat der Auftraggeber seinen gesellschaftsrechtlichen Sitz oder Wohnsitz nicht in Deutschland, ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, eine weitere Vorauszahlung bzw. Kreditkartengarantie bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ab einer Nettogesamtsumme der Vergütung von 1.000 Euro gilt grundsätzlich eine Anzahlung als vereinbart. Wird eine Anzahlung vereinbart, wird die Anzahlung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Anzahlung zur vereinbarten Fälligkeit nicht geleistet wurde.

 

Der offene Saldo der Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug, per Überweisung auf das angegebene Konto oder Bar zur Zahlung fällig. Ist nach Ablauf der Fälligkeit kein Zahlungseingang auf dem Bankkonto bzw. in der Barkasse des Auftragnehmers zu verbuchen, so tritt, auch ohne Mahnung, Zahlungsverzug ein. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, neben Mahngebühren, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftraggeber kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Auftragnehmers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet für bestellte, sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise laut der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Auftraggeber bestellte und vom Auftragnehmer veranlasste Leistungen und etwaige Auslagen des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter an Dritte.

 

Dem Auftragnehmer ist für den Fall, dass aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer und seinen gesetzlichen Vertretern zu vertreten sind, wie z.B. saison- bzw. qualitätsbedingte Schwankungen oder Lieferengpässe, Teile der Speisen- und Getränkefolge durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen, berechtigt, eine Änderung in der Speisen- und Getränkefolge vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produkts möglichst nahe kommt. Falls die notwendige Ersatzbeschaffung beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von mehr als 5% bedingt, ist der die 5% übersteigende Kostenanteil durch den Auftraggeber zu tragen.

5. Pflichten und Haftung

Bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50% der sich aus der Bestellung ergebenden Vergütung als pauschalierten Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen des Auftrags später als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, 80% der sich aus der Bestellung ergebenden Vergütung als pauschalierten Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Bei Stornierungen des Auftrags am Tag der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, 100% der sich aus der Bestellung ergebenden Vergütung als pauschalierten Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Die vorgenannten Regelungen gelten jeweils entsprechend bei Reduzierung der Personenzahl. Dem Auftraggeber bleibt jeweils vorbehalten nachzuweisen, es sei kein Schaden oder jeweils ein erheblich geringerer Schaden als die vorgenannten Pauschalen entstanden. Bereits gezahlte Anzahlungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Der Auftragnehmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für entstandene Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrunde sind ausgeschlossen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht für seine Erfüllungsgehilfen. Dritte, insbesondere Gäste des Auftraggebers, können aus diesem Vertrag keine Rechte gegen dem Auftragnehmer herleiten. Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen oder Fehlmengen des gelieferten Materials, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden ohne Verschuldensnachweis. Eine Haftung vom Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf dem Warenwert.

 

Die Erbringung von Sach- und Dienstleistungen des Auftragnehmers, insbesondere der Anlieferung von Speisen und Getränken erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Der Auftragnehmer ist selbstverständlich bemüht alle Termine genauestens einzuhalten. Gelingt dem Auftragnehmer dies im Einzelfall nicht, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Toleranz von 60 Minuten ein. Davon abgesehen kann es zu witterungs- oder verkehrsbedingten Verspätungen kommen. 

 

Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter gewährleistet die Entgegennahme und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt, der von dem Auftraggeber bestellten Sach- und Dienstleistungen, insbesondere des Mietequipments auf der ausgehändigten Quittung bzw. des Lieferscheins des vom Auftragnehmer beauftragten Auslieferungspersonals. Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter bzw. dem Auslieferungspersonal mitzuteilen. Bei nachweisbaren Mängeln räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht ein nach seinem belieben nachzubessern oder kostenlosen Ersatz zu erbringen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Beanstandungen erst später beanstandet werden, wenn dem Auftragnehmer nicht die Möglichkeit zur Nachbesserung ermöglicht wurde. Sollte keine Beanstandungen der bestellten Sach- und Dienstleistungen nach dem Eintreffen stattfinden, so gilt diese als angenommen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Angabe von Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z.B. Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen oder nicht funktionierende Fahrstühle, damit der Auftragnehmer sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Bei besonders aufwendigen Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Recht ein die örtliche Gegebenheit bei einer Begehung zu begutachten. Darüber hinaus behält der Auftragnehmer sich das Recht vor eine Mehraufwandspauschale, insbesondere außergebührliche Aufwendungen für Transport oder Lagerung, Zufahrts- und Parkgebühren, in Rechnung zu stellen. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen. Eine eventuelle Ablehnung berechtigt dem Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Leihwaren und Mietequipment

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in oder auf Leihwaren des Auftragnehmers. Diese werden nach Vereinbarung vom Auftragnehmer oder von ihm beauftragtem Abholpersonal abgeholt. Eine Abholung der Leihwaren durch den Auftragnehmer oder durch von ihm beauftragtem Abholpersonal wird grundsätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter hält die Leihwaren zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit. Kann die Leihware zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, so behält der Auftragnehmer sich das Recht vor eine Mehraufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat die Möglichkeit die Leihwaren auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zurück zu bringen. Der Auftraggeber ist auf Grund hygienischer Bestimmungen verpflichtet die Leihwaren, die mit Speisen und Getränke in Berührung kamen, grob vorzureinigen und Lebensmittelresten zu entfernen. Für nicht grob vorgereinigten Leihwaren behält der Auftragnehmer sich das Recht vor eine Mehraufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber obliegt von der Übergabe bis zur Rückgabe eine Sorgfaltspflicht für die Leihwaren des Auftragnehmers. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden.

 

Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und angelieferten Leihwaren mit Ausnahme der Speisen und Getränke bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich an diesen zurückgegeben werden. Fehlmengen wie Bruch und Schwund, die nicht durch das Personal des Auftragnehmers verursacht wurde, werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

7. Planung und Konzeption

Das Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer oder durch von ihm Beauftragten erstellten Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen ist nicht übertragbar.

 

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

Die Konzepte, Entwürfe und Grafiken dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Verstoß gegen diese Bestimmung eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart.

 

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

8. Datenspeicherung und Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung, insbesondere für Zwecke der Angebotserstellung, Beratung und Auftragserfüllung notwendigen personenbezogene Daten des Auftraggebers werden durch den Auftragnehmer nur dann und nur in dem Umfang erhoben, genutzt und gespeichert, wie der Auftraggeber sie dem Auftragnehmer mit der Kenntnis des Auftraggebers selbst zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Im Einzelnen können Daten gegebenenfalls an Partnerfirmen oder Drittanbietern weitergegeben werden, wenn dies zum Zwecke der Auftragserfüllung unvermeidlich dient. Dies geschieht jedoch nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers.

9. Schlussbestimmungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19%. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% fällt an, soweit neben der ausschließlichen Anlieferung von Speisen keine weiteren Sach- und Dienstleistungen erbracht werden.

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antraganahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der übrige Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

Derishasu Gastro, Geschäftsinhaber Kevin Ip, Saarstraße 8, 66111 Saarbrücken, im Juni 2015.

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